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RUAG-Granaten im Bürgerkrieg in Syrien, SIG Sauer-Sturmgewehre im Bürgerkrieg im Jemen. Schweizer Waffen verursachen weltweit Leid und heizen bewaffnete Konflikte an. Dass Kriegsmaterial in Unrechtsstaaten landet, ist auf die Regeln für unsere Kriegsmaterialexporte zurückzuführen. Vor wenigen Jahren wurden endlich klare und transparente Kriterien für Kriegsmaterialexporte in das Gesetz geschrieben, um Waffenlieferungen in Bürgerkriegsländer zu erschweren. Das gefällt der Rüstungslobby nicht: Sie möchte diesen Erfolg rückgängig machen.
Nun sollen durch die Hintertür quasi alle Kriegsmaterial-Lieferungen erlaubt werden, mit diesen Tricks:
Nach diversen Skandalen von Schweizer Kriegsmaterial in Kriegsgebieten führt der Bundesrat in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) klare und transparente Ausschlusskriterien für Waffenexporte ein. In den folgenden Jahren verwässert der Bundesrat diese Regeln wieder zunehmend.
Der Bundesrat ändert auf Druck der Rüstungslobby die Kriegsmaterialverordnung so, dass Exporte in Bürgerkriegsländer möglich sind. Es geht dabei vor allem um Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien, das zu dieser Zeit im Bürgerkrieg im Jemen Kriegsverbrechen begeht.
Eine breite Allianz lanciert die Korrektur-Initiative. Diese fordert, die Kriterien für Kriegsmaterialexporte auf Gesetzesebene festzuschreiben. Anstatt dass der Bundesrat in Eigenregie über die Kriterien befindet, soll das Parlament die demokratische Kontrolle über die Exportkriterien für Kriegsmaterial haben.
Das Parlament nimmt einen zufriedenstellenden indirekten Gegenvorschlag der Korrektur-Initiative an. Es verzichtet auf eine Ausnahmekompetenz für den Bundesrat. Deshalb zieht die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer ihre Initiative zurück.
Die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes tritt in Kraft. Die Kriterien für Waffenexporte sind somit erstmals klar im Gesetz festgeschrieben.
Nur ein Jahr später beginnt die Rüstungslobby mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen an den Errungenschaften der Korrektur-Initiative zu rütteln.
Das Parlament beschliesst eine Gesetzesänderung, die die Errungenschaften der Korrektur-Initiative komplett aushöhlt und Kriegsmaterialexporte in Unrechtsstaaten erlaubt.
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Die neue Gesetzgebung soll die Rüstungsindustrie unterstützen. Das bedeutet: Um die Profite von privaten Rüstungsunternehmen zu erhöhen soll Schweizer Kriegsmaterial auch an Länder geliefert werden können, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind oder bei denen die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnten.
Mit der Lockerung der Ausfuhrbestimmungen verliert die Schweiz die Kontrolle über die Waffenexporte. Damit steigt das Risiko, dass Schweizer Waffen an Länder wie Saudi-Arabien gelangen. Saudi-Arabien ist der weltweit grösste Rüstungsmarkt und involviert im Bürgerkrieg im Jemen. Schweizer Waffen dürfen nicht bei Unrechtsregimen landen.
Das aktuell gültige Gesetz sieht klare Kriterien für die Ausfuhr von Waffen vor. Diese bewirken, dass keine Waffen an Länder geliefert werden, die in bewaffneten Konflikten verwickelt sind oder Menschenrechtsverletzungen begehen. Die Gesetzesänderung schwächt diese Ausfuhrkriterien, in dem er gewisse Länder davon ausnimmt.
Keine Schwächung der demokratischen Kontrolle!
Der Entscheid, ob ein Kriegsmaterial-Export in ein Bürgerkriegsland vonstatten geht oder nicht, liegt neu alleine in den Händen des Bundesrates – wenn überhaupt. Mit dieser Lockerung entziehen wir dem Parlament die demokratische Kontrolle, obwohl diese Errungenschaft keine 4 Jahre alt ist.
Die Liste von Ländern (Liste Anhang-2-Staaten KMV), für die künftig jegliche Exportschranken fallen sollen, umfasst mit den USA, Ungarn und Argentinien auch Staaten mit autoritären Machthabern. Donald Trump, Viktor Orban und Javier Milei missachten die Demokratie und die Menschenrechte. Schweizer Waffen dürfen nicht ohne Auflagen in ihre Hände gelangen!
Die Lockerung der Kriegsmaterial-Exportregeln begann das Parlament mit dem Argument, die Schweiz müsse Solidarität mit der grauenvollen Situation in der Ukraine zeigen – sei es mit direkten Waffenexporten oder mittels Weitergabe bereits in andere Länder exportierter Rüstungsgüter an die Ukraine.
Die vorliegende Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes würde jedoch weder das eine noch das andere ermöglichen. Das zeigt deutlich, worum es von Anfang an ging: Nicht um die Ukraine, sondern darum, die Schweizer Rüstungsindustrie maximal von der globalen Aufrüstung profitieren zu lassen. Wenn es dem Parlament tatsächlich nur um die Unterstützung der Ukraine und anderen völkerrechtswidrig angegriffenen Ländern ginge, hätten einzelne gezielte Anpassungen ausgereicht. Stattdessen öffnet diese Gesetzesanpassung der Lieferung von Schweizer Kriegsmaterial an Unrechtsstaaten und in Bürgerkriegsländer Tür und Tor.
Das Parlament fordert, dass Staaten das Kriegsmaterial, welches sie von der Schweiz gekauft haben, direkt weiter exportieren dürfen. Damit wird das heute wirksame Mittel der Nichtwiederausfuhr-Erklärung praktisch nichtig. Dies würde dazu führen, dass in der Schweiz gekaufte Rüstungsgüter beispielsweise von den USA direkt nach Israel oder von Grossbritannien direkt nach Saudi-Arabien geliefert werden können – also in Staaten, welche in bewaffnete Konflikte involviert sind oder Menschenrechte systematisch und grob verletzen.
Bisher stellen die sogenannten Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sicher, dass keine Staaten mit Schweizer Waffen beliefert werden, denen die Schweiz selbst keine Waffen liefern würde. Dieser Kontrollmechanismus wird mit diesem Gesetz ausgehebelt.

Gerhard Andrey
Nationalrat, Grüne Schweiz

Noemi Buzzi
politische Sekretärin, GSoA

Clarence Chollet
Nationalrätin, Grüne Schweiz

Maja Hess
Ärztin und Präsidentin medico international schweiz

Mirjam Hostetmann
Präsidentin, JUSO Schweiz

Marc Jost
Nationalrat, EVP Schweiz

Fabian Molina
Nationalrat, SP Schweiz

Andreas Nufer
Pfarrer Kloster Kappel

Rayyân Rehouma
politischer Sekretär, GSoA

Nino Russano
terre des hommes

Priska Seiler-Graf
Nationalrätin, SP Schweiz

Thomas Wallimann-Sasaki
Präsident Justitia et Pax
Kontakt
Kriegsmaterial-Referendum
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8031 Zürich
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